Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung

Für jeden Arbeitsbereich eine eigene Vorlage – mit den typischen Gefährdungen, passenden Schutzmaßnahmen und den Fundstellen aus dem Regelwerk. Jede Vorlage lässt sich sofort als PDF herunterladen, kostenlos und ohne Anmeldung. Wer lieber Schritt für Schritt geführt wird, nutzt den Assistenten.

Büroarbeitsplatz
Bildschirmarbeit, Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima und Fluchtwege – die ausführliche Vorlage für das klassische Büro.

Vorlage mit Inhalten

Werkstatt & Produktion
Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, Hitze und Handtransport – der branchenneutrale Basissatz für Werkstatt- und Fertigungsbereiche.

Vorlage mit Inhalten · Entwurf

Allgemein & Organisation
Die organisatorischen Grundpflichten, die in keiner Beurteilung fehlen dürfen: Unterweisung, Erste Hilfe, Brandschutzhelfer, Vorsorge, Dokumentation.

Vorlage mit Inhalten · Entwurf

Labor
Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Druckgase und Notfallausrüstung – Blanko-Formular mit den typischen Laborkategorien.

Blanko-Formular

Baustelle
Absturz, Gräben, Gerüste, Baumaschinen und Witterung – Blanko-Formular mit den typischen Baustellenkategorien.

Blanko-Formular

Lager & Logistik
Staplerverkehr, Regale, Ladungssicherung und Handtransport – Blanko-Formular mit den typischen Lagerkategorien.

Blanko-Formular

Homeoffice
Arbeitsplatz in der Wohnung, Ergonomie, Erreichbarkeit und Unfallmeldung – Blanko-Formular für Telearbeit und mobiles Arbeiten.

Blanko-Formular

Keine passende Vorlage dabei?

Der Assistent führt Sie im Gespräch durch Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung: Er fragt nach Betrieb und Tätigkeiten, schlägt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vor, belegt sie mit Fundstellen aus Gesetzen, Technischen Regeln und DGUV Vorschriften – und am Ende steht Ihr Entwurf als PDF.

Hinweis zu den Vorlagen

Eine Vorlage ist ein Startpunkt, kein fertiges Dokument. Sie müssen sie an Ihren Betrieb anpassen: Welche Gefährdungen kommen bei Ihnen tatsächlich vor, wie hoch sind Wahrscheinlichkeit und Schwere, wer setzt welche Maßnahme bis wann um? Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Bei komplexen Gefährdungen ziehen Sie bitte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzu.