Gefährdungsbeurteilung Organisation – Grundpflichten für jeden Betrieb

Die organisatorischen Grundpflichten, die in keiner Beurteilung fehlen dürfen: Unterweisung, Erste Hilfe, Brandschutzhelfer, Vorsorge, Dokumentation.

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Sie bekommen ein PDF mit 7 vorformulierten Gefährdungen in 2 Kategorien, den passenden Schutzmaßnahmen und Fundstellen. Bewertung, zuständige Personen und Termine bleiben leer – die tragen Sie für Ihren Betrieb ein.

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Worum es in diesem Bereich geht

Viele Beanstandungen bei Begehungen betreffen gar keine Maschine, sondern die Organisation: Es fehlt der Nachweis der jährlichen Unterweisung, die Zahl der Ersthelfer stimmt nicht, Brandschutzhelfer sind nicht benannt, die arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht geregelt oder die Gefährdungsbeurteilung selbst ist nicht dokumentiert.

Diese Vorlage sammelt genau diese branchenneutralen Grundpflichten. Sie passt zu jedem Betrieb und lässt sich gut als erster Block vor die fachlichen Bereiche stellen – Büro, Werkstatt, Lager und so weiter.

Typische Gefährdungen

Unterweisung

Bei Einstellung, bei Veränderungen und danach mindestens jährlich – mit Nachweis.

Erste Hilfe

Ausreichend ausgebildete Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Meldewege, Verbandbuch.

Brandschutz

Benannte Brandschutzhelfer, Alarmplan, Flucht- und Rettungsplan, Räumungsübung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge richtig zugeordnet und angeboten.

Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, Einsatzzeiten geregelt.

Dokumentation und Fortschreibung

Beurteilung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle schriftlich, mit Datum und verantwortlicher Person.

Das steckt in der Vorlage
  • Organisation des Arbeitsschutzes · 6 Gefährdungen
  • Notfallorganisation und Brandschutz · 1 Gefährdung

Jede Zeile der Tabelle hat dieselben Spalten: Gefährdung, Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, Fundstelle, Eintrittswahrscheinlichkeit (W), Schadensschwere (S), daraus das Risiko nach Nohl, dazu zuständige Person, Umsetzungstermin und Wirksamkeitskontrolle.

Rechtliche Grundlagen
  • §ArbSchG §§ 3, 5, 6, 12 – Grundpflichten, Beurteilung, Dokumentation, Unterweisung
  • §DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, Unterweisung, Erste Hilfe
  • §ArbMedVV – Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • §ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, Brandschutzhelfer

Entwurf: Die Inhalte dieser Vorlage sind sorgfältig erarbeitet, aber noch nicht von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gegengelesen. Prüfen Sie jede Angabe, bevor Sie das Dokument im Betrieb freigeben.

Lieber Schritt für Schritt statt leeres Formular?

Der Assistent stellt Ihnen in einfachen Worten Fragen zu Ihrem Betrieb, schlägt die passenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vor und belegt sie mit Fundstellen aus Gesetzen, Technischen Regeln und DGUV Vorschriften. Sie können jeden Punkt ändern, ergänzen oder streichen – am Ende laden Sie Ihr Entwurf als PDF herunter. Kostenlos, ohne Konto, Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Ab wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren?

Die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle; für kleine Betriebe sieht das Gesetz Erleichterungen vor. Praktisch empfiehlt sich immer eine schriftliche Fassung, weil sie im Streitfall der einzige Nachweis ist.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen beauftragen – Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt – die Verantwortung bleibt aber bei ihm.

Wichtiger Hinweis

Diese Vorlage ist ein Hilfsmittel und ersetzt weder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit noch eine Rechtsberatung. Verantwortlich für Durchführung, Inhalt und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber (§§ 5 und 6 ArbSchG). Prüfen Sie jede Angabe auf Ihren Betrieb hin und ziehen Sie bei komplexen Gefährdungen Fachleute hinzu.

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